Beerdigung
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier.
Dort wird die Botschaft des Evangeliums verkündigt und des oder der Toten gedacht. Musik und Lieder gehören ebenso zum Ablauf wie Gebete, biblische Lesungen und der Segen für den Verstorbenen. Die Angehörigen können bei der persönlichen Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken, etwa durch die Auswahl der Musik.
Am Sonntag nach der Bestattung wird im Gottesdienst der Verstorbenen gedacht und für die Angehörigen gebetet.
Alle Angehörigen, die im Lauf des Jahres eines Menschen verloren haben, werden am Totensonntag zum Gedenkgottesdienst eingeladen.
Für die Begleitung der Angehörigen und die Bestattung des Verstorbenen ist der Pfarrer /die Pfarrerin zuständig, in dessen Gemeindegebiet der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz hatte. Soll ein anderer Pfarrer die Bestattung vornehmen, so muss der zuständige Pfarrer am Hauptwohnsitz „überweisen“ (Dimissoriale).
In der Regel findet der Verstorbene auf dem Friedhof seines Wohnortes seine letzte Ruhestätte, doch Ausnahmen sind möglich. Maßgeblich sind die staatlichen Bestattungsgesetze und die kommunalen Satzungen der Friedhöfe.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat sich damit indirekt auch gegen eine kirchliche Begleitung im Todesfall ausgesprochen. Falls die Angehörigen trotzdem eine evangelische Beisetzung wünschen, sollten sie sich mit ihrem Wunsch an den Gemeindepfarrer des Verstorbenen wenden. Die Bedingungen, unter denen ein Nicht-Mitglied trotzdem kirchlich bestattet werden kann, sind in der Lebensordnung der Evangelischen Kirche aufgeführt:
- wenn bekannt ist oder glaubhaft versichert wird, dass der Verstorbene die Aufnahme oder einen Wiedereintritt in die Evangelische Kirche angestrebt oder erbeten hat;
- wenn der Verstorbene Mitglied einer anderen christlichen Kirche oder Glaubensgemeinschaft war, eine Bestattung durch den Pfarrer seiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft jedoch wegen besonderer Gründe, insbesondere wegen eines ausdrücklichen Wunsches des Verstorbenen, nicht möglich ist. Der Pfarrer der anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft ist davon in Kenntnis zu setzen.
Häufige Fragen zur Beerdigung
Wie ist der Ablauf bei einer Beerdigung?
Eine Trauerfeier für Verstorbene beginnt in der Regel in der Friedhofskapelle. Den Ablauf des Gottesdienstes besprechen die Angehörigen beim Trauergespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer. Gebete, Lesungen und Musikstücke bzw. Lieder wechseln sich dabei ab. In der Mitte hält die Pfarrerin / der Pfarrer eine Ansprache über ein Bibelwort, das die Angehörigen mit aussuchen können. Nach der Segnung begleitet die Gemeinde den oder die Verstorbene zum Grab oder zur Urnenwand. Dort wird gemeinsam das Vaterunser gebetet. Dann ist Zeit für einen persönlichen Abschied am Grab.
Sollen Kinder bei einer Beerdigung dabei sein?
Für ein Kind kann es sehr wichtig sein, sich bewusst von einem nahen Verstorbenen zu verabschieden. Dem Kind tut es gut, wenn mit Sterben und Tod offen und einfühlsam umgegangen wird und es erlebt, dass seine Trauer ebenso ernst genommen wird wie die der Erwachsenen. Bei ihrer Entscheidung, ob Kinder mit zur Beerdigung kommen oder nicht, werden die Eltern das Alter der Kinder und die Situation der Familie berücksichtigen. Sprechen Sie die Pfarrerin auf trauernde Kinder an.
Sind persönliche Abschiedsworte möglich?
Nachrufe von Kollegen, Vorgesetzten, Verwandten, Vereinsfreunden oder anderen, die dem Verstorbenen nahe standen, sind im Rahmen des Trauergottesdienstes möglich. Bitte sprechen Sie sich mit der Pfarrerin / dem Pfarrer ab.
Bestattung nach einem Selbstmord?
Verstorbene evangelische Kirchenmitglieder, die ihrem Leben selbst ein Ende gesetzt haben, werden kirchlich beerdigt. In der Lebensordnung der Evangelischen Kirche heißt es:
"Auch wenn ein Gemeindeglied sich das Leben genommen hat, wird es kirchlich bestattet. Damit bezeugt die Kirche, dass die Liebe Christi bis in die tiefste menschliche Verzweiflung hineinreicht. Sie verschweigt aber auch nicht, dass Gott allein der Herr über Leben und Tod ist und wir nach seinem Willen unserem Leben nicht selbst ein Ende setzen sollen."
Was ist, wenn ein Kind tot geboren wird oder kurz nach der Geburt stirbt?
Stirbt ein Kind ungetauft oder ist es tot geboren, so wird es kirchlich bestattet, wenn die Eltern es wünschen.