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Kirchliche Trauung

Eine kirchliche Trauung unterscheidet sich ganz wesentlich von der standesamtlichen Hei­rat. Sie ist ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst der öffentlich versam­mel­ten Gottesdienstgemeinde in der festlichen Atmosphäre einer Kirche.

Im Traugottesdienst trägt das Brautpaar seine Entscheidung füreinander nach außen. Der Pfarrer unterstreicht dies, indem er den Traugottesdienst individuell gestaltet. Besonders deutlich wird dies in der Traupredigt, in der ein persönlicher Trauspruch nach Wahl ausge­legt wird und etwas vom bisherigen Werdegang der Ehepartner und ihrer Beziehung an­klingt. Bei der Gestaltung des Gottesdienstes kann das Brautpaar z. B. durch die Auswahl der Lieder mitwirken.

Die Eheschließung vor der Gemeinde besagt, dass persönliches Glück andere berührt und ein glückliches Paar für die Gemeinschaft ein Segen sein kann. Das gilt wechselseitig: Auch die mitfeiernde Gemeinde begleitet das Paar auf seinem Lebensweg.

In einer kirchlichen Trauung hört das Brautpaar Gottes Wort und empfängt Gottes Segen für seinen gemeinsamen Lebensweg. Die Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt Kraft und Zuversicht – auch zum Leben zu zweit oder als Familie.

Wenn Sie sich trauen lassen wollen, vereinbaren Sie mit dem Gemeindebüro einen Trau­termin. Die Anmeldung können Sie mit der Pfarrsekretärin gemeinsam oder direkt im In­ternet ausfüllen und an das Gemeindebüro schicken.

Häufige Fragen zur Trauung

Kann man sich die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll, selbst aussuchen?
Ja. Traditionell wird in der eigenen Wohnortgemeinde die kirchliche Trauung gefeiert. Eine andere Kirche wird vor allem dann gewählt, wenn ein persönlicher Bezug zu diesem Ort besteht oder die Atmosphäre und das Umfeld das Brautpaar besonders ansprechen.

Welcher Pfarrer nimmt die Trauung vor, falls sie nicht in der Wohnortgemeinde stattfindet?

In der Regel begleitet der Pfarrer des Wohnortes das Brautpaar auch in die Kirche, in der es heiraten möchte. Sollte das nicht möglich sein, traut der Pfarrer der Hochzeitskirche. In diesen Fällen wird von der zuständigen Kirchengemeinde am Wohnort eine „Überweisung“ ausgestellt (Dimissoriale).

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist für jedes Mitglied unserer evangelischen Kirchengemeinde ko­stenlos. Bei Sonderwünschen, etwa in der musikalischen Gestaltung oder beim Blumen­schmuck fallen Kosten an.

Können Geschiedene evangelisch getraut werden?

Ja. Eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung möglich.
 
Was ist, wenn Braut oder Bräutigam nicht evangelisch ist?
Eine evangelische Trauung ist nur möglich, wenn zumindest die Braut oder der Bräutigam Mitglied der Evangelischen Kirche ist.

Was ist, wenn Braut und Bräutigam aus der Kirche ausgetreten sind?
In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich.

Was versteht man unter einer „ökumenischen Trauung“?
Eine evangelische Trauung wird unter Mitwirkung des katholischen bzw. orthodoxen Geistlichen oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung der oder des evangelischen Geistlichen gefeiert. Bei der evangelischen Trauung kann der katholische Ehepartner zu­vor bei seiner katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung (Dispens) einholen, damit seine Ehe auch nach dem katholischen Kirchenrecht als gültig anerkannt wird.

Was ist, wenn einer der Partner einer nichtchristlichen Religion, wie z. B. dem muslimischen Glauben, angehört?
In diesem Fall kann im Traugespräch geklärt werden, ob der oder die nichtchristliche Partner/in ein Versprechen in einem christlichen Gottesdienst ablegen möchte. Das Glei­che gilt, wenn einer der Partner erklärtermaßen atheistisch eingestellt ist. Der Pfarrer schlägt für diese Situation geeignete Formulierungen vor.

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