Eine kirchliche Trauung unterscheidet sich ganz wesentlich von der standesamtlichen Heirat. Sie ist ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst der öffentlich versammelten Gottesdienstgemeinde in der festlichen Atmosphäre einer Kirche.
Im Traugottesdienst trägt das Brautpaar seine Entscheidung füreinander nach außen. Der Pfarrer unterstreicht dies, indem er den Traugottesdienst individuell gestaltet. Besonders deutlich wird dies in der Traupredigt, in der ein persönlicher Trauspruch nach Wahl ausgelegt wird und etwas vom bisherigen Werdegang der Ehepartner und ihrer Beziehung anklingt. Bei der Gestaltung des Gottesdienstes kann das Brautpaar z. B. durch die Auswahl der Lieder mitwirken.