Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier.
Dort wird die Botschaft des Evangeliums verkündigt und des oder der Toten gedacht. Musik und Lieder gehören ebenso zum Ablauf wie Gebete, biblische Lesungen und der Segen für den Verstorbenen. Die Angehörigen können bei der persönlichen Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken, etwa durch die Auswahl der Musik.
Am Sonntag nach der Bestattung wird im Gottesdienst der Verstorbenen gedacht und für die Angehörigen gebetet.
Alle Angehörigen, die im Lauf des Jahres eines Menschen verloren haben, werden am Totensonntag zum Gedenkgottesdienst eingeladen.